Die Urologen in Bayern wollen aussteigen Die Unzufriedenheit der Ärzte mit ihrer rechtlosen Situation im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gärt weiter. Nach dem Rückschlag durch das BSG-Urteil ist der kollektive Zulassungsverzicht heute schwerer geworden. Dennoch wollen die Urologen in Bayern den Versuch 2009 wagen. Link zur Urologen-Homepage.
Freie Ärzte diskutieren mit BSG-Richter Im März 2008 fand in Köln eine Diskussionsrunde im kleinen Kreis statt, zu der die Freie Ärzteschaft e.V. knapp 20 Ärzte und Juristen eingeladen hatte. Nach einem Referat von Richter am Bundessozialgericht Dr. Thomas Clemens blieben mehr als zwei Stunden Zeit, um die Thematik Honorar, SGB-V-System und Zulassungsverzicht mit ihm zu diskutieren. Meine Zusammenfassung finden Sie als PDF hier im Download.
BSG-Urteil zum Zulassungsverzicht Bis Ende Oktober sollte es vorliegen, das Urteil des BSGzum kollektiven Zulassungsverzicht. Erst seit dem 12.11.2007 liegt es in Schriftorm vor und nennt die Urteilsgründe. Das BSG verwirft die Entscheidungsgründe des LSG Bremen-Niedersachsen (LSG-Urteil), kommt aber zum gleichen Ergebnis: Systemaussteiger haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Vergütung gegen die GKV.
Korbmodell Wie funktioniert das Korbmodell, welche Ziele hat es, wie geht man sinnvollerweise vor?
Bemerkenswerte Ergebnisse des "KBV-Referendums" Die KBV und die KVen interpretieren wortreich die von ihnen in Auftrag gegebene Mitgliederbefragung, die man per definitionem gar nicht Referendum nennen darf. Darf man den Interpretationen folgen? Fakten, wie sie von der KV nicht dargestellt werden.
Sind Selbstzahlerleistungen und IGEL nach dem kollektiven Zulassungsverzicht noch möglich oder nicht? Gelegentlich wird von interessierter Seite kolportiert, nach dem kollektiven Zulassungsverzicht entfalle die Möglichkeit der Abrechnung von individuellen Gesundheitsleistungen mit dem Patienten.
Sind die KVen Interessenvertretungen der Ärzte? Immer wieder hört man von Kolleginnen und Kollegen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Vorstände bzw. Gremien seien die Interessenvertreter der Vertragsärzte. Woher stammt dieser Glaube? Zwar wird er von den KVen selbst verbreitet und wortreich genährt, aber ist er deshalb wahr? Oder ist er am Ende ein Irrglaube? Was steht dazu im SGB-V?