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Ausstieg der Bayerischen Hausärzte gescheitert Am 22. Dezember 2010 waren in Nürnberg rund 7.000 Bayerische Hausärzte zusammen gekommen, um über den gemeinsamen Ausstieg aus dem KV-System zu beraten und zu beschließen. Rund 2.800 erklärten ihren Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt. Das waren 39%, also wurden die erforderlichen 60% nicht erreicht. Der kollektive Zulassungsverzicht ist also gescheitert. Am 23.12.2010 erklärte Dr. Wolfgang Hoppenthaller seinen Rücktritt als Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes und von allen anderen berufspolitischen Ämtern.
AOK Bayern kündigt Hausarztvertrag - CSU-Söder warnt Hausärzte Die Situation in Bayern eskaliert: Die AOK kündigte den Hausarztvertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband fristlos, so dass der Vertrag zum 31.12.2010 ausläuft: Bericht in der Süddeutschen Zeitung. Bayern Gesundheitsminister Söder (CSU) warnt die Hausärzte, nicht ihre Existenz aufs Spiel zu setzen: Wer draußen ist, ist draußen, Interview in der Süddeutschen Zeitung. Auf einen neu geschaffenen Ärzteportal Bayern beantwortet CSU-Landesgesundheitsminister Söder Fragen zu einem Ausstieg der Bayerischen Hausärzte.
Die Hausärzte in Bayern wollen aussteigen Die Unzufriedenheit der Ärzte mit ihrer rechtlosen Situation im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gärt weiter. Nach dem Rückschlag durch das BSG-Urteil ist der kollektive Zulassungsverzicht heute schwerer geworden. Dennoch wollen die Hausärzte in Bayern den Versuch am 22. Dezember 2010 wagen. Details unter Bayern-Korb 2010. Das trifft auf geballte Gegenwehr von Krankenkassen und Bayerischer Landesregierung: Gegenwind. Am 7.12. veranstalteten die Krankenkassen eine Pressekonferenz, bei der sie mehr oder weniger stichhaltige Drohungen gegen den Bayerischen Hausärzteverband und die Hausärzte ausstießen.
Freie Ärzte diskutieren mit BSG-Richter Im März 2008 fand in Köln eine Diskussionsrunde im kleinen Kreis statt, zu der die Freie Ärzteschaft e.V. ausgewählte Ärzte und Juristen eingeladen hatte. Nach einem Referat von Richter am Bundessozialgericht Dr. Thomas Clemens blieben mehr als zwei Stunden Zeit, um die Thematik Honorar, SGB-V-System und Zulassungsverzicht mit ihm zu diskutieren. Meine Zusammenfassung finden Sie als PDF hier im Download.
BSG-Urteil zum Zulassungsverzicht Das Urteil des BSG zum kollektiven Zulassungsverzicht liegt seit dem 12.11.2007 in Schriftorm vor und nennt die Urteilsgründe. Das BSG verwirft die Entscheidungsgründe des LSG Bremen-Niedersachsen (LSG-Urteil), kommt aber zum gleichen Ergebnis: Systemaussteiger haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Vergütung gegen die GKV.
Bemerkenswerte Ergebnisse des "KBV-Referendums" Die KBV und die KVen interpretieren wortreich die von ihnen in Auftrag gegebene Mitgliederbefragung, die man per definitionem gar nicht Referendum nennen darf. Darf man den Interpretationen folgen? Fakten, wie sie von der KV nicht dargestellt werden.
Sind Selbstzahlerleistungen und IGEL nach dem kollektiven Zulassungsverzicht noch möglich oder nicht? Gelegentlich wird von interessierter Seite kolportiert, nach dem kollektiven Zulassungsverzicht entfalle die Möglichkeit der Abrechnung von individuellen Gesundheitsleistungen mit dem Patienten.
Sind die KVen Interessenvertretungen der Ärzte? Immer wieder hört man von Kolleginnen und Kollegen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Vorstände bzw. Gremien seien die Interessenvertreter der Vertragsärzte. Woher stammt dieser Glaube? Zwar wird er von den KVen selbst verbreitet und wortreich genährt, aber ist er deshalb wahr? Oder ist er am Ende ein Irrglaube? Was steht dazu im SGB-V?
zuletzt aktualisiert am 27.12.2010
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 |  |  | www.zulassungsverzicht.de
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© Hans-Peter Meuser |
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