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Der Bayern-Korb Dezember 2010
Was ist ein Korb?
Wie funktioniert das Korbmodell?

Ganz kurz: Die Ärzte eines Zulassungsbezirks oder eines Planungsbereichs (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) legen fachgruppenspezifisch oder fachübergreifend Verzichtserklärungen betreffend ihre Zulassung als Vertragsarzt in einen "Korb". In diesen Korb kann niemand hineingucken, außer einem Treuhänder und ggf. einem Korbbeauftragten. Jedenfalls nicht die KV, die Politik und die Kollegenschaft.

Bei Erreichung eines Quorums von z.B. 60 oder 70 % der Kollegenschaft der Fachgruppe übergibt der Treuhänder die Verzichtserklärungen gesammelt an den Zulassungsausschuss. Mit Wirkung ab Ende des folgenden Quartals sind die Ärzte keine Vertragsärzte mehr (Beispiel: Zulassungsverzicht Dezember 2010 - Erlöschen des Vertragsarzt-Status am 31. März 2011)

Rechtslage nach SGB-V und dem BSG-Urteil von 2007

Die Behandlung von Kassenpatienten ist an strenge Vorgaben geknüpft, die sich insbesondere aus der Auslegung des SGB-V durch das Bundessozialgericht ergeben. Lesen Sie dazu das BSG-Urteil.

Das SGB-V beraubt die Vertragsärzteschaft ihrer wesentlichen Grundrechte. So wird den Ärzten weder eine angemessene Vergütung gezahlt, noch sollen sie für bessere Arbeitsbedingungen streiken dürfen, noch sollen sie ihre Kassenzulassung frei und sanktionslos zurückgeben können. Namhafte Verfassungsrechtler (z.B. Prof. Schachtschneider) halten diese Gesetzgebung für verfassungswidrig. Der Weg durch die Instanzen dauert aber mindestens 6-8 Jahre bei ungewissem Ausgang ("Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand").

Marktmacht, Kraft des Faktischen

Gesetzt den Fall, eine große und unersetzliche Fachgruppe wäre sich einig, das ungerechte System zu verlassen und würde mehrheitlich ihre Vertragsarztzulassung zurückgeben, so bräche die Versorgung der Patienten in den betroffenen Regionen zusammen. Auch wenn das Gesetz vorsehen würde, dass Krankenkassen mit den Aussteigern keine Verträge schließen dürfen, so wären die Krankenkassen doch zu derartigen Verträgen gezwungen, wenn sie anderweitig ihren gesetzlichen Auftrag der Versorgung der Bevölkerung nicht verwirklichen könnten. Denn die Sicherstellung der Versorgung ist eindeutig der höherrangige Gesetzesauftrag.

Und wenn die Versorgung nur an der fehlenden Bereitschaft der Kassen scheitern würde, Verträge mit den Aussteigern zu schließen, hätten sie sofort die eigenen Versicherten gegen sich. Die Politik täte sich schwer, auf die Einhaltung des Gesetzes zu pochen, das den Vertragsschluss verbietet. Denn dann hätten sie sofort die eigenen Wähler gegen sich, angefangen auf der lokalen Ebene.

Änderung der Gesetzeslage 

Die Hausärzte sind eine derartige große und unersetzliche Fachgruppe. In Bayern hatten sie als Vertragsärzte selektive Verträge mit den Kassen geschlossen, die ihnen bessere Bedingungen als im KV-System bieten. Mit diesen besseren Bedingungen hofften sie, ihre Praxen erhalten, wieder Nachfolger finden und so die Versorgung in der Fläche aufrecht erhalten zu können.

Durch die im November 2010 verabschiedete Gesetzesänderung sind die selektiven Hausarztverträge aber wieder in Frage gestellt, weil die besseren Bedingungen abgeschafft werden sollen. Die Bayerischen Hausärzte sehen sich daher gezwungen, wieder für den Erhalt ihrer Praxen kämpfen zu müssen. 

Der Bayernkorb 2010

So sehen die Bayerischen Hausärzte eine Chance darin, noch vor Weihnachten 2010 ihre Vertragsarztzulassung mehrheitlich zurückzugeben und mit den Krankenkassen zu einer Vereinbarung zu kommen, dass die gleichen selektiven Hausarztverträge, die bisher für sie als Vertragsärzte galten, auch zukünftig ohne den Vertragsarztstatus weiter gelten. Ursprünglich war ein Termin Ende Januar 2011 geplant gewesen, aber der Bayerische Hausärzteverband sah sich durch die Reaktionen von Kassen und Politik gezwungen, die Veranstaltung vorzuziehen. 

Für Kassen und Ärzte würde das bedeuten, dass die Ausgaben der Kassen gleich blieben wie vor der Gesetzesänderung, und die Einnahmen der Hausärzte aus den selektiven Hausarztverträgen auch. Es geht den Ärzten also nicht um mehr Geld, sondern um die Abwendung der erheblichen finanziellen Verschlechterung, die ihnen durch die Änderung des Gesetzes droht. Es geht den Ärzten um die Erhaltung ihrer Rechtsposition, als freier Berufsverband direkt mit den Kassen Verträge schließen zu können, ohne den Umweg über die halbstaatliche Kassenärztliche Vereinigung, die von vielen nur noch als Unterdrückungs- und Kujonierungsmaschinerie gesehen wird.

Stichtag 22. Dezember 2010

Bereits am 22.12.2010 (und nicht erst am 26.1.2011 wird sich nun in Nürnberg zeigen, ob der Bayerische Hausärzteverband genügend Mitglieder für seinen Plan hinter sich scharen kann, die selektiven Hausarztverträge dadurch zu retten, dass er seine Mitglieder in der Fläche (mit Ausnahme der Stadtgebiete München und Nürnberg) aus dem KV-System führt und außerhalb der KV mit den Kassen die gleichen Verträge wieder schließt, wie sie schon bisher im KV-System gegolten haben.

Nach dem gesunden Menschenverstand zu urteilen, dürfte dies bei den Patienten und Wählern große Akzeptanz finden, denn sie behalten so ihre gewohnte Versorgung zu den bisherigen Bedingungen. Das zeigt sich auch auf den Bürgerpatienten-Stammtischen, die Renate Hartwig ins Leben gerufen hat, und auf denen Bürger und Patienten für ihre ärztliche Versorgung kämpfen.

Auch die lokalen Politiker dürften dem Vorgehen aufgeschlossen gegenüber stehen, sichert es doch den Erhalt der Versorgung ihrer Bürger und Wähler und so die Attraktivität der Standortfaktoren ihrer Gemeinde, die ortsfern in Berlin gefährdet wird. 

In München und Nürnberg wird das vom BHÄV gesetzte Quorum von 60% nicht erreicht werden. Zu groß ist dort die Arztdichte an Haus- und Fachärzten, und so die für den Erfolg der Aktion notwendige Unersetzlichkeit der aussteigenden Ärzte nicht gegeben. Aber in der Fläche sind Hausärzte nicht ersetzbar, so dass der Umstieg von den selektiven Hausarztverträgen im KV-System zu den gleichen selektiven Hausarztverträgen außerhalb des KV-Systems dann gelingen kann, wenn genügend Ärzte von diesem Konzept überzeugt sind und den Schritt wagen, der ihnen im Fall des Scheiterns den Rückweg in den Vertragsarztstatus erst nach sechs Jahren wiedereröffnet. 

Hans-Peter Meuser
zuletzt aktualisiert am 06.12.2010

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