Herzlich willkommen auf der neuen Homepage Zulassungsverzicht.de
Unter Zulassungsverzicht versteht man den Verzicht von Ärzten oder Zahnärzten auf ihre Kassenzulassung. Der Verzicht auf die Zulassung kann einzeln oder in einem abgestimmten kollektiven Verfahren erfolgen, was unterschiedliche Rechtsfolgen hat. Verzicht klingt negativ, als ob der Verzichtende etwas entbehren müsste. Aber Verzicht kann im Gegenteil auch positive Wirkungen haben.
Die chronische und zunehmende Unterfinanzierung der Kassenmedizin hat existenzvernichtende Ausmaße angenommen. Beim ersten Nationalen Protesttag der Freien Ärzteschaft e.V. am 9.11.2005 in Köln wurde von den Ärzten eindrucksvoll demonstriert, dass es so nicht weitergehen kann. Inzwischen haben bundesweit weitere Protesttage aufgrund von Aufrufen freier Ärzteverbände stattgefunden, meist in Berlin. Alle Details unter Protesttag.de.
Da zu befürchten war, dass weder die Politik den berechtigten Forderungen der Ärzteschaft in der Gesetzgebung nachkommen würde, noch die Kassenärztliche Bundesvereinigung als halbstaatliche Behörde endlich die Interessen der niedergelassenen Ärzte wirksam vertreten würde, hatten im Frühsommer 2006 der Bundesverband der Ärztegenossenschaften, die Freie Ärzteschaft e.V. und MEDI Deutschland eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet, welche die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung der kollektiven Zulassungsrückgabe geprüft hat.
Nach
- den von der Regierung vorgestellten Eckpunkten der Gesundheitsreform,
- dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgestellten neuen Honorarsystem EBM 2000plus,
- dem von der Kassenärztlichen Vereinigung herausgegebenen Argumentationspapier mit dem unbedingten Festhalten am Sachleistungssystem der GKV gegen den Willen der ärztlichen Basis und
- dem geplanten Referendum der KBV mit dem inzwischen eingestandenen Ziel, die Unentbehrlichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen "festzustellen" und das Sachleistungssystem zu zementieren,
- dem Gesetzentwurf, der die Zementierung der Unterfinanzierung des Systems beinhaltet,
finden wir unsere Befürchtungen bestätigt. Die Politik will den Weg in die Staatsmedizin mit dem intransparenten Sachleistungssystem weiter gehen, unter fortgesetzer Knebelung der Ärzte, die Kassenärztlichen Vereinigungen wollen nur ihre eigene Existenz sichern und lehnen die Direktabrechnung des Arztes mit dem Patienten vehement ab. Auf der folgenden Seite habe ich das erste zweitinstanzliche Urteil (des LSG Niedersachsen-Bremen) allgemeinverständlich aufbereitet. Das Urteil des BSG hat durch seinen Tenor den kollektiven Zulassungsverzicht erheblich erschwert.
Hans-Peter Meuser
Zum Stadtbad 31
40764 Langenfeld
Fon 02173 - 99490
Fax 02173 - 994940
Mail an Hans-Peter Meuser
zuletzt aktualisiert am 28.11.2010