Was ist ein Korb?
Wie funktioniert das Korbmodell?
Ganz kurz: Die Ärzte eines Zulassungsbezirks oder eines Planungsbereichs (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) legen fachgruppenspezifisch oder fachübergreifend Verzichtserklärungen betreffend ihre Zulassung als Vertragsarzt in einen "Korb". In diesen Korb kann niemand hineingucken, außer einem Treuhänder und ggf. einem Korbbeauftragten. Jedenfalls nicht die KV, die Politik und die Kollegenschaft. Bei Erreichung eines Quorums von z.B. 70 % der Kollegenschaft der Fachgruppe wird eine Korbversammlung einberufen, die dann über die Verwendung der Zulassungsverzichtserklärungen entscheidet. Bei positiver Entscheidung gibt der Treuhänder die Verzichtserklärungen gesammelt an den Zulassungsausschuss. Die Rechtsfolgen beschreibt § 95 b SGB-V: Bei Weiterbehandlung von Kassenpatienten Rechnung an die Krankenkasse zum Einfachsatz der GOÄ.
Achtung:
Das Auflegen eines Korbes ist ein facettenreiches Unterfangen, das einer sehr eingehenden Planung und klarer Ausformulierung jedes Wortes bedarf. Ohne umfassende Kenntnis
- der Rechtslage (aus ärztlicher und juristischer Sicht),
- der lokalen Gegebenheiten,
- des Zuschnitts der Zulassungsbezirke
sollte niemand sich an dieses Unterfangen heranmachen. Gravierende Fehler sind sonst vorprogrammiert.
Jeder Vertragstext, auch wenn er mit namhaften Juristen ausgearbeitet wurde, bedarf der eingehenden Prüfung auch durch außenstehende Korbspezialisten, ob die lokalen Gegebenheiten richtig erfasst wurden. Das gedankliche Durchspielen aller möglichen Szenarien ist unverzichtbar, um den Vertragstext auf schädliche Auswirkungen abzuklopfen.
Hans-Peter Meuser
Mail an Hans-Peter Meuser
zuletzt aktualisiert am 15.07.2009