Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.6.2007
Dieses Urteil ist das erste drittinstanzliche Urteil zum kollektiven Zulassungsverzicht.
Das Gericht will offenbar mit Gewalt die Fiktion aufrecht erhalten, das derzeitige System der gesetzlichen Krankenversicherung sei überlebensfähig. Wie zu erwarten war, urteilt das BSG systemerhaltend unter Außerachtlassung des Rechts der Ärztinnen und Ärzte auf Berufsfreiheit (Grundgesetz) und auf angemessene Vergütung (SGB-V §72), die derzeit nur auf dem Papier stehen, im SGB-System aber nicht verwirklicht sind.
Wie jetzt das Bundesverfassungsgericht das Urteil bewerten wird, muss wohl abgewartet werden. Ich hoffe, dass die klagende Kieferorthopädin mit ihrem Anwalt diesen Schritt gehen wird. Aus meiner Sicht wird im Urteil wie im Gesetz unser Grundrecht auf Koalitionsfreiheit ausgehebelt, also das Recht, gemeinsam mit anderen (hier Vertragsärzten) seine anderen Grundrechte durchzusetzen.
Die Freie Ärzteschaft wird auch nach dem Urteil das Konzept der flächendeckenden Korbgründungen zur Durchsetzung unserer grundgesetzlich garantierten Rechte auf Berufs- und Koalitionsfreiheit konsequent weiter verfolgen. Denn nur durch das Erringen von ärztlicher Marktmacht auf lokaler Ebene werden wir eine existenzsichernde Honorierung der ärztlichen Leistungen erzwingen können. Gegen Regierung, Krankenkassen, KVen und Sozialgerichte, aber mit den Patienten, die wie wir eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte wollen. Die Industrialisierung der Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Bereich muss verhindert werden.
Geben Sie mir noch einige Tage Zeit für eine detaillierte Kommentierung.
Hans-Peter Meuser
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